Wege zur Psychotherapie
  • Gesetzlich Versicherte
  • Verfahren bei Privatversicherten
  • Selbstzahler

Jeder gesetzlich Versicherte kann sich auch ohne eine Überweisung vom Hausarzt oder Psychiater an einen niedergelassenen Psychotherapeuten wenden.

Folgende Abläufe sind vor einer Kurz- oder Langzeittherapie regelhaft und Sie können diese in meiner Praxis ebenfalls erwarten:

  1. 1.-5. Termin, Kennenlernen, Diagnostik Bei Kindern und Jugendlichen bis ca. 16 Jahre findet mindestens ein Elterngespräch in dieser Phase statt. Nach dem 16. Lebensjahr erfolgt das Elterngespräch in Absprache mit dem/der Jugendlichen.
  2. Ein Termin bei einem niedergelassenen (Haus)Arzt ist erforderlich, um rein körperliche Ursachen für eine psychische Störung auszuschließen, die einer eventuellen Psychotherapie entgegenstehen. Hierzu muss der Arzt einen Bericht (Konsiliarbericht) formulieren, der an mich zurückgeht.
  3. Entscheidung darüber, ob ein Antrag auf Psychotherapie erfolgt

    Wenn Ja: Das Mitglied (meist der/die Personensorgeberechtigte) stellt über mich einen Antrag auf Psychotherapie bei der zuständigen Krankenkasse. Hierzu ist das Ausfüllen mehrere Unterlagen von Nöten, die gemeinsam ausführlich besprochen werden. Bei der Einleitung einer Langzeittherapie schreibe zudem einen anonymisierten Bericht, indem ich die Problemlagen und Konfliktbereiche darlege und einen Behandlungsplan formuliere. Dieser Bericht geht nicht an die Krankenkasse, sondern an einen beauftragten Gutachter. Dieser Gutachter prüft, ob es sich im dargelegten Fall um eine psychische Störung handelt und ob das Behandlungsziel mit den dargelegten Methoden erlangt werden kann. Es gelangen keine Informationen über das psychische Problem an die Krankenkasse.

    Wenn Nein: Erfolgt die Verabschiedung mit eventueller Weitervermittlung an eine/einen anderen Kollegen/Kollegin
  4. Nach ca. 4-6 Wochen erfolgt eine Rückmeldung über die Krankenkasse, ob dem Antrag auf Psychotherapie entsprochen wurde. Wenn die Krankenkasse den Antrag auf Psychotherapie billigt, beginnt die Psychotherapie bei mir.

Psychotherapie benötigt eine gewisse Zeit. Meist erstreckt sich die Behandlung zwischen einem und drei Jahren.

Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 14. Lebensjahr erfolgen regelhaft begleitende Elterngespräche in einem Modus von 1 Sitzung für die Eltern zu 4 Sitzungen mit dem jungen Menschen.

Bei Jugendlichen hängen die Elterngespräche von der jeweiligen Konstellation ab.

Psychotherapeutische Sprechstunde

In der vorher zu vereinbarenden Sprechstunde geht es darum, sich über die jeweiligen Probleme und Nöte auszutauschen und gemeinsam zu beraten, welche Möglichkeiten es geben könnte, um diesen zu begegnen. Sollte sich in der psychotherapeutischen Sprechstunde herausstellen, dass es sich bei dem Leiden um eine psychische Störung handeln könnte und diese ambulant zu behandeln erscheint, so bestehen weitere Möglichkeiten:

Akutbehandlung

Bei der Akutbehandlung handelt es sich um eine psychische Störung die ohne Aufschub behandelt werden muss. Für diese Behandlung stehen 12 Sitzungen zur Verfügung.

Kurzzeittherapie 1 und 2

Hierbei handelt es sich um jeweils 12 Sitzungstermine die für Behandlung von klar eingrenzbaren Störungsbildern zur Verfügung stehen.

Langzeittherapie

Bei einer Langzeittherapie geht es um die Behandlung von psychischen Störungen, die nicht so klar zu begrenzen sind, wie in einer Kurzzeittherapie und bei denen es unter Umständen mehrere Symptome gibt. Diese Behandlung kann bei Kindern 150 Sitzungen und bei Jugendlichen bis zu 180 Sitzungen umfassen. Gruppentherapien können Kinder und Jugendliche bis zu 90 Sitzungen a 100 Minuten bewilligt werden. Langzeittherapien sind Gutachterpflichtig.

Private Krankenkassen übernehmen meist die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Jedoch sind die Modalitäten sehr unterschiedlich geregelt. Einige Versicherungen übernehmen pauschale Stundenzahlungen, begrenzen diese aber auf 20-30 Sitzungen.

Bei anderen erfolgt, ähnlich wie bei den gesetzlichen Krankenkassen, zunächst eine Prüfung des Antrags durch ein Gutachterverfahren, bevor über die beantragte Stundenzahl entschieden wird. Einige Basistarife schließen Psychotherapie als Leistung generell aus.

Bitte befragen Sie Ihre Krankenkasse zu den Bedingungen und Formalitäten bei Inanspruchnahme einer Tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie durch einen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.

Die Kosten pro Sitzung orientieren sich an der Gebührenordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).