Psychotherapie für privatversicherte Kinder und Jugendliche
Private Krankenkassen übernehmen meist die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. Jedoch sind die Modalitäten sehr unterschiedlich geregelt. Einige Versicherungen übernehmen pauschale Stundenzahlungen, begrenzen diese aber auf 20-30 Sitzungen.
Bei anderen erfolgt, ähnlich wie bei den gesetzlichen Krankenkassen, zunächst eine Prüfung des Antrags durch ein Gutachterverfahren, bevor über die beantragte Stundenzahl entschieden wird. Einige Basistarife schließen Psychotherapie als Leistung generell aus.
Bitte befragen Sie Ihre Krankenkasse zu den Bedingungen und Formalitäten bei Inanspruchnahme einer Tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie durch einen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
Das bin ich:
Nils Fladerer
Dipl.-PädagogeKinder & Jugendliche
Einzel- & Gruppentherapie
Paartherapie