Psychotherapie für gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche
Jeder gesetzlich Versicherte kann sich auch ohne eine Überweisung vom Hausarzt oder Psychiater an einen niedergelassenen Psychotherapeuten wenden.
Folgende Abläufe sind vor einer Kurz- oder Langzeittherapie regelhaft und Sie können diese in meiner Praxis ebenfalls erwarten:
- 1. bis 5. Termin: Kennenlernen, Diagnostik. Bei Kindern und Jugendlichen bis ca. 16 Jahre findet mindestens ein Elterngespräch in dieser Phase statt. Nach dem 16. Lebensjahr erfolgt das Elterngespräch in Absprache mit dem/der Jugendlichen.
- Ein Termin bei einem niedergelassenen (Haus)Arzt ist erforderlich, um rein körperliche Ursachen für eine psychische Störung auszuschließen, die einer eventuellen Psychotherapie entgegenstehen. Hierzu muss der Arzt einen Bericht (Konsiliarbericht) formulieren, der an mich zurückgeht.
- Entscheidung darüber, ob ein Antrag auf Psychotherapie erfolgt
Wenn Ja: Das Mitglied (meist der/die Personensorgeberechtigte) stellt über mich einen Antrag auf Psychotherapie bei der zuständigen Krankenkasse. Hierzu ist das Ausfüllen mehrerer Unterlagen vonnöten, die gemeinsam ausführlich besprochen werden. Bei der Einleitung einer Langzeittherapie schreibe ich zudem einen anonymisierten Bericht, indem ich die Problemlagen und Konfliktbereiche darlege und einen Behandlungsplan formuliere. Dieser Bericht geht nicht an die Krankenkasse, sondern an einen beauftragten Gutachter. Dieser Gutachter prüft, ob es sich im dargelegten Fall um eine psychische Störung handelt und ob das Behandlungsziel mit den dargelegten Methoden erlangt werden kann. Es gelangen keine Informationen über das psychische Problem an die Krankenkasse.
Wenn Nein: Erfolgt die Verabschiedung mit eventueller Weitervermittlung an eine/einen anderen Kollegen/Kollegin - Nach ca. 4 bis 6 Wochen erfolgt eine Rückmeldung über die Krankenkasse, ob dem Antrag auf Psychotherapie entsprochen wurde. Wenn die Krankenkasse den Antrag auf Psychotherapie billigt, beginnt die Psychotherapie bei mir.
Psychotherapie benötigt eine gewisse Zeit. Meist erstreckt sich die Behandlung zwischen einem und drei Jahren.
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 14. Lebensjahr erfolgen regelhaft begleitende Elterngespräche in einem Modus von 1 Sitzung für die Eltern zu 4 Sitzungen mit dem jungen Menschen.
Bei Jugendlichen hängen die Elterngespräche von der jeweiligen Konstellation ab.
Das bin ich:
Nils Fladerer
Dipl.-PädagogeKinder & Jugendliche
Einzel- & Gruppentherapie
Paartherapie